Die Maklerprovision

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein Immobiliennmakler für den Nachweis und die Vermittlung beim Immobilienverkauf eine Maklerprovision erhält. Rechtlich ist dieser Sachverhalt im BGB §§ 652 – 654 geregelt. Wer die Courtage bezahlt und in welcher Höhe, ist vom Gesetzgeber nicht geregelt.

Formen der Maklerprovision
Es wird zwischen der Innenprovision (vom Verkäufer zu entrichten) und der Außenprovision (nur vom Käufer zu entrichten) sowie der Mischform beider Modelle (Teilung der Provision) unterschieden.

Die Innenprovision (Verkäufercourtage) wird vom Auftraggeber, also dem Immobilienverkäufer an den Makler entrichtet. Die Innenprovision wird im Maklervertrag festgehalten und nach außen nicht ausgewiesen. Die Innenprovision ist für den Käufer nicht ersichtlich. Derzeit wird diskutiert, die Innenprovision gesetzlich vorzuschreiben und den Markt so zu regulieren und zu vereinheitlichen.

Die Außenprovision (Käufercourtage) hingegen wird offen ausgewiesen. Sie bemisst sich als bestimmter Prozentsatz auf den Verkaufspreis der Immobilie und ist vom Käufer zu zahlen. Ob ein Käufer die geforderte Courtage noch verhandeln kann, hängt von vielen Faktoren ab (z.B. Vertriebsaufwand des Maklers, die Begehrlichkeit der Immobilie, voraussichtliche Dauer des Verkaufs, kalkulierter Werbeaufwand des Maklers, oder auch die absolute Höhe der Courtage, etc.).

Die Mischform hat sich in den letzten Jahrzehnten im Markt etabliert. Verkäufer und Käufer einer Immobilie teilen sich die Maklercourtage nach gleichen oder unterschiedlichen Prozentsätzen.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Höhe der Marktüblichen Maklerprovisionen für eine Immobilienvermittlung.

 

Bundesland

Maklerprovision gesamt

Anteil Verkäufer

Anteil Käufer

Baden-Württemberg

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Bayern

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Berlin

7,14 %

0 %

7,14 %

Brandenburg

7,14 %

0 %

7,14 %

Bremen

5,95 %

0 %

5,95 %

Hamburg

6,25 %

0 %

6,25 %

Hessen

5,95 %

0 %

5,95 %

Mecklenburg-Vorpommern

5,95 %

2,38 %

3,57 %

Niedersachsen¹

7,14 % oder 4,76-5,95 %

3,57 % oder 0 %

3,57 % oder 4,76-5,95 %

Nordrhein-Westfalen²

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Rheinland-Pfalz³

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Saarland

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Sachsen

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Sachsen-Anhalt

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Schleswig-Holstein¹

7,14 %

3,57 %

3,57 %

Thüringen ⁴

7,14 %

3,57 %

3,57 %

 

 

Alle Angaben inkl. 19 % MwSt.

 

1) Je nach Region werden unterschiedliche Provisionen vereinbart.
2) In Münster bis zu 4,75 % Käuferprovision.
3) Im Kreis Mainz-Bingen bis zu 5,95 % Käuferprovision.
4) In Westthüringen üblicherweise bis zu 5,95 % Käuferprovision.

(Quelle: Immoverkauf24)

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